Akut - was tun?
1. Todesbescheinigung
Bevor ein Bestatter tätig werden darf, muss ein Arzt die Todesbescheinigung ausstellen.
Im Krankenhaus oder Pflegeheim wird das für Sie veranlasst. Beim Tod zu Hause müssen Sie einen den Hausarzt, alternativ den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon 116 117) informieren. Der Arzt kommt zum Verstorbenen nach Hause, untersucht den Verstorbenen und stellt die Todesbescheinigung aus.
2. Information weiterer Hinterbliebener
Informieren Sie weitere Angehörige. Stellen Sie sicher, dass die Angehörigen sich gerade in einer Situation befinden in der sie sich selbst nicht durch Schock in Lebensgefahr bringen.
3. Beauftragung eines Bestatters
Üblicherweise wird sich schnell klären, wer im Familienkreis die Aufgabe einer Beauftragung übernehmen wird. Ist die Beauftragung unklar, ergibt es sich aus dem Bestattungsgesetz des Bundeslandes, wer für die Bestattung zuständig ist. In Niedersachsen gilt folgende Reihenfolge:
- Ehepartner
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- Partner
- Großeltern
- Enkel
- sonstige Verwandte (bis zum 3. Verwandtschaftsgrad)
Der Bestatter benötigt folgende Papiere:
Bei allen Verstorbenen: Geburtsurkunde, Dokumente über Bezüge (Rente,…), lfd. Verträge, Abonnements
Bei Verheirateten zusätzlich: Heiratsurkunde
Bei Geschiedenen zusätzlich: Scheidungsurteil mit Aktenzeichen und Rechtskraftdatum
Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde Partner
Folgende Fragen werden mit dem Bestatter besprochen (s. a. „Vorsorge“):
- Wann sollen wir zu Ihnen kommen? Wollen Sie den Verstorbenen mit uns gemeinsam zurechtmachen/ einkleiden? Wo soll das geschehen? Zu Hause oder in unserem Abschiedsraum? Das niedersächsischem Bestattungsgesetz ist geregelt, dass eine verstorbene Person innerhalb von 36 Stunden in geeignete Räume (Klimaraum) zu überführen ist. Wir als Bestatter sehen hier Ihre Bedürfnisse an erster Stelle. Gemeinsam schauen wir, was Ihre Wünsche sind und wie wir sie realisieren können.
- Was für eine Bestattung soll es sein? Feuerbestattung? Erdbestattung? Seebestattung? Reerdigung?
- Auswahl Sarg/Urne? Eigene Gestaltung? Das muss nicht hochprofessionell sein. Hauptsache liebevoll, das macht jeden schlichten Sarg zu einem wahren Kunstwerk!
- Wo soll die Beisetzung stattfinden? Gibt es schon eine Grabstelle? Welche Wünsche bestehen?
- Soll eine Trauerfeier stattfinden? Wo? Zuhause? Kirche? Kapelle? Am Grab?
- Soll Musik gespielt werden? Orgel? Gesang? Gitarre? Dudelsack?
- Falls Feuerbestattung: Soll die Trauerfeier mit dem Sarg (vor der Kremation) oder der Urne (nach der Kremation) stattfinden?
- Möchte jemand der Kremation beiwohnen?
- Soll eine Rede gehalten werden? Wer hält sie? Pastor? Redner/in? Familienangehöriger? Freund/in?
- Wie könnte eine Deko aussehen? Dezent? Bunt? Pompös?
- Hat der/die Verstorbene Hobbies, die wir in die Deko einbauen können?
- Soll es Blumen geben? Lieblingsblumen?
- Soll es ein Bild vom Verstorbenen geben bei der Trauerfeier?
- Soll es eine Zeitungsannonce/Trauerkarten geben?
Der Bestatter gibt beim Standesamt eine Sterbefallanzeige ab und beantragt damit die Sterbeurkunde.
Mit der Sterbeurkunde beantragen Sie ggf. einen Erbschein.
Die Formalitäten wie Abmeldungen, Beantragung von Auszahlungen, Beantragung der Vorschusszahlung auf die Witwe(r/n)rente (wenn ein Anspruch besteht) erfolgt durch uns.
