Akut - was tun?
1. Leichenschauschein / Totenschein
Bevor ein Bestatter tätig werden darf, muss ein Arzt den Totenschein/Leichenschauschein ausstellen.
Im Krankenhaus oder Pflegeheim wird das für Sie veranlasst. Beim Tod zu Hause müssen Sie einen Arzt informieren. Dieser wird im Regelfall ca. 2 Std. nach Versterben die Untersuchung vornehmen.
2. Information weiterer Hinterbliebener
Informieren Sie weitere Angehörige. Stellen Sie sicher, dass die Angehörigen sich gerade in einer Situation befinden in der sie sich selbst nicht durch Schock in Lebensgefahr bringen.
3. Beauftragung eines Bestatters
Üblicherweise wird sich schnell klären, wer im Familienkreis die Aufgabe einer Beauftragung übernehmen wird. Ist die Beauftragung unklar, ergibt es sich aus dem Gesetz in wessen Zuständigkeit die Bestattungspflicht bzw. das –recht liegt, und zwar in folgender Reihenfolge:
- Ehepartner
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- Partner
- Großeltern
- Enkel
- sonstige Verwandte (bis zum 3. Verwandtschaftsgrad)
Der Bestatter benötigt folgende Papiere:
Bei allen Verstorbenen: Geburtsurkunde, Dokumente über Bezüge (Rente,…), lfd. Verträge, Abonnements
Bei Verheirateten zusätzlich: Heiratsurkunde
Bei Geschiedenen zusätzlich: Scheidungsurteil mit Aktenzeichen und Rechtskraftdatum
Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde Partner
Folgende Fragen werden mit dem Bestatter besprochen (s. a. „Vorsorge“):
- Können Sie/die Angehörigen sich eine längere Abschiednahme vorstellen? Zu Hause oder in einem Abschiedsraum? Ich kenne Menschen, für die war es tröstlich, zu wissen, dass sie einige Zeit umsorgt werden, um die Angst zu nehmen lebendig begraben zu werden. (Auch wenn diese Gefahr de facto in der heutigen Zeit nicht mehr besteht).
- Haben die Angehörigen ggf. den Wunsch sich mehr einzubringen, selbst zu gestalten als üblich? Bei der Versorgung? Bei der Gestaltung der Trauerfeier?
- Was für eine Beerdigung soll es sein? Feuerbestattung? Erdbestattung? Seebestattung?
- Wo soll die Beerdigung stattfinden? Auf einem kirchlichen/städtischen Friedhof? In einem Ruheforst? Im Friedwald?
- Was für eine Grabstätte möchte ich? Wo konkret soll diese Grabstätte sein?
- Was für ein Sarg bzw. Urne soll es sein? Soll der Sarg/die Urne selbst bemalt werden?
- Haben Sie Vorstellungen für die „Decke“ im Sarg, also eine Art Zudecke?
- Soll es einen Grabstein geben?
- Soll eine Trauerfeier stattfinden? Groß oder klein? Mit Musik? Orgelspiel? Gesang?
- Falls Feuerbestattung: Soll die Trauerfeier mit dem Sarg (vor der Kremation) oder der Urne (nach der Kremation) stattfinden?
- Möchte jemand der Kremation beiwohnen?
- Soll eine Rede gehalten werden? Wer hält sie? Pastor? Redner/in? Familienangehöriger? Freund/in?
- Wie könnte eine Deko aussehen? Dezent? Bunt? Pompös?
- Soll es Blumen geben? Haben Sie Lieblingsblumen?
- Soll es ein Bild von Ihnen geben bei der Trauerfeier?
- Soll es eine Zeitungsannonce/Trauerkarten geben?
Der Bestatter gibt beim Standesamt eine Sterbefallanzeige ab und beantragt damit die Sterbeurkunde.
Erst mit dieser Sterbeurkunde ist eine Beisetzung möglich.
Mit der Sterbeurkunde beantragen Sie ggf. einen Erbschein.
Bei Kündigung von Verträgen legen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde in Kopie bei. Wenn Sie per mail kündigen, können Sie eine eingescannte Datei anhängen, falls das nicht von uns erledigt werden soll.